Radzählstationen in Esslingen? So ist die Situation bei uns.
Die Stuttgarter Zeitung schreibt über den Wunsch nach stationären Radverkehrszählern in Esslingen. Auch in LE und Filderstadt gibt es bislang keinen dieser stationären Zähler mit Anzeigesäule. Aber wir haben eine Alternative.
Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, gibt es in Esslingen die Forderung nach stationären Radverkehrszählern, wie man sie zum Beispiel aus Stuttgart kennt. Auch in Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt fehlen diese Zähler bislang. Wir als ADFC Ortsgruppe versuchen die Lücke zu füllen, indem wir in Absprache mit der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen einen mobilen Zähler betreiben.
Der Zähler bleibt jeweils für ein paar Wochen an einem Standort. Die Ergebnisse vergleichen wir mit den Ergebnissen des stationären Zählers in Stuttgart in der Kremmlerstraße, und erstellen eine Hochrechnung der Radfahrenden pro Jahr. Alle Informationen dazu gibt es in unserem Dossier zum Radverkehrszähler.
Stationäre und mobile Radverkehrszähler haben unterschiedliche Eigenschaften. Sie ergänzen sich sehr gut. Sie können beide helfen, die Radverkehrsströme in einer Region besser einzuschätzen. Stationäre Zähler zählen zuverlässiger und das ganze Jahr über. Man kann mit ihnen langfristige Trends erkennen. Eine Anzeigesäule motiviert Radfahrende, da sie "gesehen" werden. Ein mobiler Zähler kann dagegen flexibel eingesetzt werden und ganz nach Bedarf Zahlen von verschiedenen Standorten liefern.
Zählerwerte sind immer nur ein Datenpunkt von mehreren für die Radverkehrsplanung. Wenn man zum Beispiel feststellt, dass an einer Straße wenige Radfahrende unterwegs sind, dann heißt das nicht automatisch, dass eine Investition in Radinfrastruktur dort nicht sinnvoll ist. Das Gegenteil kann der Fall sein. Ein Radverkehrsplaner wird sich fragen, warum die Zahlen so sind wie sie sind, wie hoch das Potenzial der Route bei guter Infrastruktur ist und ob die Radfahrenden zur Zeit auf andere Routen ausweichen. Wie passt die untersuchte Route ins Gesamtkonzept?
Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht zum Beispiel vor, dass eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann, wenn dort eine hohe Radverkehrsdichte erwartet wird. Es ist ausdrücklich nicht erforderlich, dass die Radverkehrsdichte schon vor Einrichtung der Fahrradstraße hoch ist.
Falls jemand nur aufgrund geringer aktueller Zahlen den Bau von Fahrradinfrastruktur ablehnt, sollten die Alarmglocken klingen. Die Vermutung liegt nahe, dass in dem Fall die Ergebnisse der Zählung instrumentalisiert werden.