Zählerstandorte bis Juli 2023

Zählerstandorte bis Juli 2023 © OpenstreetMap Beitragende, ADFC Fildern

Radzählstationen in Esslingen? So ist die Situation bei uns.

Die Stuttgarter Zeitung schreibt über den Wunsch nach stationären Radverkehrszählern in Esslingen. Auch in LE und Filderstadt gibt es bislang keinen dieser stationären Zähler mit Anzeigesäule. Aber wir haben eine Alternative.

Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, gibt es in Esslingen die Forderung nach stationären Radverkehrszählern, wie man sie zum Beispiel aus Stuttgart kennt. Auch in Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt fehlen diese Zähler bislang. Wir als ADFC Ortsgruppe versuchen die Lücke zu füllen, indem wir in Absprache mit der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen einen mobilen Zähler betreiben.

Der Zähler bleibt jeweils für ein paar Wochen an einem Standort. Die Ergebnisse vergleichen wir mit den Ergebnissen des stationären Zählers in Stuttgart in der Kremmlerstraße, und erstellen eine Hochrechnung der Radfahrenden pro Jahr. Alle Informationen dazu gibt es in unserem Dossier zum Radverkehrszähler.

Stationäre und mobile Radverkehrszähler haben unterschiedliche Eigenschaften. Sie ergänzen sich sehr gut. Sie können beide helfen, die Radverkehrsströme in einer Region besser einzuschätzen. Stationäre Zähler zählen zuverlässiger und das ganze Jahr über. Man kann mit ihnen langfristige Trends erkennen. Eine Anzeigesäule motiviert Radfahrende, da sie "gesehen" werden. Ein mobiler Zähler kann dagegen flexibel eingesetzt werden und ganz nach Bedarf Zahlen von verschiedenen Standorten liefern.

Zählerwerte sind immer nur ein Datenpunkt von mehreren für die Radverkehrsplanung. Wenn man zum Beispiel feststellt, dass an einer Straße wenige Radfahrende unterwegs sind, dann heißt das nicht automatisch, dass eine Investition in Radinfrastruktur dort nicht sinnvoll ist. Das Gegenteil kann der Fall sein. Ein Radverkehrsplaner wird sich fragen, warum die Zahlen so sind wie sie sind, wie hoch das Potenzial der Route bei guter Infrastruktur ist und ob die Radfahrenden zur Zeit auf andere Routen ausweichen. Wie passt die untersuchte Route ins Gesamtkonzept?

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sieht zum Beispiel vor, dass eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann, wenn dort eine hohe Radverkehrsdichte erwartet wird. Es ist ausdrücklich nicht erforderlich, dass die Radverkehrsdichte schon vor Einrichtung der Fahrradstraße hoch ist.

Falls jemand nur aufgrund geringer aktueller Zahlen den Bau von Fahrradinfrastruktur ablehnt, sollten die Alarmglocken klingen. Die Vermutung liegt nahe, dass in dem Fall die Ergebnisse der Zählung instrumentalisiert werden.

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https://fildern.adfc.de/artikel/radzaehlstationen-in-esslingen-so-ist-die-situation-bei-uns

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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