UPDATE vom 23.6.2024: Es gibt jetzt einen Nachbericht zu unserer ersten Kidical Mass.
„Mehr Platz fürs Rad" und „Straßen sind für ALLE da" gilt vor allem auch für Kinder!
Wir freuen uns, dass wir alle kleinen und großen Fahrradbegeisterten herzlich zur ersten Kidical Mass (Familien-Fahrrad-Demo) in Leinfelden-Echterdingeneinladen dürfen - für ein sicheres, kinderfreundliches Radwegenetz.
Hier die Eckdaten:
Wir planen eine Fahrt von ca. 5 km durch Leinfelden. Der Demonstrationszug führt durch die Echterdinger Straße, die Bahnhofstraße und die Stuttgarter Straße. Anschließend fahren wir noch an der Schönbuchschule und am Sportzentrum Leinfelden vorbei. Der Demonstrationszug endet wieder am Sportpark Goldäcker.
Die Polizei begleitet uns. Auch unser Oberbürgermeister Otto Ruppaner hat seine Teilnahme angekündigt und wird kurz zu uns sprechen.
Im Anschluss erwartet die Kinder ein Spielangebot auf dem Schulhof des PMHG und die Erwachsenen die Möglichkeit, sich noch auszutauschen.
Du willst mehr erfahren und immer aktuelle Infos bekommen?
Dich bewegt das Thema Verkehrssicherheit auf dem Schulweg ebenfalls? Du freust Dich auf die erste Kidical Mass in LE? Dann melde Dich bei uns! Wir können Hilfe brauchen. Du hast selbst ein Kind und/oder Du hast gute Kontakte zu Familien, Schulen oder Kindereinrichtungen? Dann hilf uns, dass alle Familien in LE von unserer Aktion erfahren.
Podcast-Tipp: Im "Antritt"-Podcast vom Mai 2024 gibt es ein tolles Interview mit Simone Kraus vom Kidical Mass Aktionsbündnis.
Bei der Kidical Mass erobern Kinder und ihre Eltern mit bunten Familien-Fahrraddemos die Straßen vieler großer und kleiner Orte in ganz Deutschland.
Das Kidical Mass-Aktionsbündnis kinderaufsrad.org teilt die Vision, dass sich Kinder und Jugendliche sicher und selbstständig zu Fuß und mit dem Fahrrad bewegen können. Kinder, die von klein auf aktiv mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sind, bleiben es auch als Erwachsene. Mit unserer Kidical Mass zeichnen wir ein positives Zukunftbild und machen Veränderungen erlebbar.
Unsere Kidical Mass soll eine bunte und fröhliche Veranstaltung sein, die bei Kindern Freude an selbständiger Mobilität weckt, und bei der die Erwachsenen sich für die dafür notwendige Infrastruktur einsetzen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.