Screenshot RVP WebGIS

Screenshot RVP WebGIS © Planungsbüro RV-K

Radverkehrsprogramm L-E verabschiedet – eine konsequente Umsetzung muss folgen

Der Gemeinderat hat dem Radverkehrsprogramm als Rahmenplanung für den Radverkehr in Leinfelden-Echterdingen zugestimmt. Jetzt gilt es, die Umsetzung der Maßnahmen im fraktionsübergreifenden Schulterschluss konsequent voranzutreiben.

Radverkehrsprogramm stützt sich auf breiten Konsens

Das Radverkehrsprogramm wurde in einem Zeitraum von über 12 Monaten vom Büro Radverkehrs- Konzept (RV-K) aus Frankfurt erarbeitet. Das aktuelle Radverkehrsnetz der Stadt wurde anhand verschiedener Kriterien bewertet, wie z.B. Verkehrssicherheit, zügige und direkte Verbindungen, Fahrkomfort oder der Erkennbarkeit eines Radverkehrsnetzes, dem Radfahrende intuitiv folgen können. Dort, wo der Ist- vom Soll-Zustand abweicht, wurden Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt und abgestimmt. Von hoher Bedeutung war dabei stets, dass dies „im Einklang mit den Belangen der weiteren Verkehrsmittel (Fußverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und dem motorisierten Individualverkehr (MIV) (…) geschieht.“ (Abschlussbericht RVP L-E S. 5)

Eng eingebunden war der Mobilitätsbeirat Leinfelden-Echterdingen, in dem alle Fraktionen des Gemeinderats, die Stadtverwaltung und verschiedene Interessengruppen wie der ADFC, Elternbeiräte, der Stadtseniorenrat sowie landwirtschaftliche Ortsverbände vertreten sind. Zudem konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Expertise als Alltagsradler*innen einbringen. In zwei Workshops und einer Online-Befragung, die auf reges Interesse gestoßen sind, wurden zahlreiche wertvolle Hinweise und Anregungen aufgegriffen.

Das Ergebnis: ein Katalog von 48 Einzelmaßnahmen, die für sichere, komfortable Verbindungen und ein zügiges Durchkommen sorgen und damit zu einer deutlichen Verkehrsentlastung der Innenstädte führen sollen.

Radfahrende unterstreichen die Dringlichkeit der Umsetzung

Der Abschlussbericht des Radverkehrsprogramms der  Stadt Leinfelden-Echterdingen vom September 2022 fasst die Zielsetzung des Programms wie folgt zusammen: „Die Stadt Leinfelden-Echterdingen möchte die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des Radverkehrs weiter fördern. Die Mobilitätsstrategie der Stadt sieht die Steigerung des Radverkehrsanteils bis 2030 auf 17 % (2014: 12 %) vor. Vor diesem Hintergrund wurde die Erarbeitung eines Radverkehrsprogramms beschlossen. Das Programm sieht eine umfassende Bestandsaufnahme sowie die Entwicklung eines Zielnetzes Radverkehr inklusive einem Maßnahmenkatalog mit Verbesserungsvorschlägen vor. Dieser soll zukünftig als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen.„

Um dieses Ziel zu erreichen gilt es jetzt, das Konzept für Radfahrende möglichst zügig spürbar mit Leben zu füllen. Zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer haben mit ihrer Anwesenheit bei der Gemeinderatssitzung ein klares Signal gesetzt, wie wichtig es ist, dass die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen zeitnah anläuft und nicht auf die lange Bank geschoben wird.

Konsequente Umsetzung entscheidet über den Erfolg des Programms

Angesichts der Diskussionen im Gemeinderat hat sich jedoch Ernüchterung breit gemacht: Obwohl das Radverkehrsprogramm auf einem breiten Konsens im Mobilitätsbeirat beruht, sollen alle dargestellten Einzelmaßnahmen den jeweils zuständigen Gremien zur Beratung bzw. Entscheidung vorgelegt werden.

Bereits in der Diskussion über eine der ersten konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die Einrichtung einer Fahrradstraße Langwiesenstraße / Hinterhofstraße / Untertorstraße in Echterdingen im Netz der Kategorie 1 („Übergeordnete Radhauptverbindung“) wurde für ein Teilstück ein verkehrsberuhigter Bereich vorgeschlagen – ein Vorschlag, der im Kreis der Zuhörer großes Befremden ausgelöst hat:

Eine derartige Lösung ist das exakte Gegenteil dessen, was eine Strecke der Kategorie 1 leisten muss. Radfahrende sollen dort im Alltag zügig voran kommen und nicht Schrittgeschwindigkeit fahren. Bereits ein verkehrsberuhigter Abschnitt auf einer Strecke der Kategorie 1 gefährdet den Erfolg der ganzen Strecke. Entweder die Radfahrenden fahren dort zu schnell oder sie suchen sich Alternativstrecken. Beides kann man nicht wollen.

Diskutiert wurden auch Bedenken der Anwohner bzgl. wegfallender Parkplätze am Straßenrand im öffentlichen Raum. Es ist wichtig, solche Bedenken ernst zu nehmen und mit allen Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden. Im Interesse des Gemeinwohls sollte es Ziel sein, den konstruktiven Dialog mit betroffenen Anwohnern zu suchen und für die Vorteile der vorgeschlagenen Lösungen zu werben und nicht von vorneherein Probleme und Umsetzungshindernisse in den Fokus zu rücken. In einer Fahrradstraße wohnt es sich im Zweifelsfall attraktiver als in einer normalen Straße. Wer Kinder oder Enkel hat, wird die geringere Belastung durch Autoverkehr zu schätzen wissen. Und man muss im Zweifelsfall auch bereit sein, die Abwägung zwischen Gemeinwohl und gewohnheitsmäßiger Benutzung öffentlicher Flächen zu erklären. Es gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz am Straßenrand direkt vor dem Haus weil es sich, wie der Name schon sagt, um öffentlichen Raum dreht. Die Nutzung dessen kann durchaus diskutiert und muss ggf. gerechter verteilt werden.

Weiterentwicklung der Radinfrastruktur muss Dauerthema auf der politischen Agenda werden

Die Entwicklung der Fahrradinfrastruktur ist für eine zukunftsfähige Stadt von großer Bedeutung. Das Radverkehrsprogramm bietet dafür eine hervorragende BasisWir begrüßen das erarbeitete Maßnahmenpaket als große Chance, das Radverkehrsnetz in Leinfelden-Echterdingen leistungsfähiger, sicherer und damit attraktiver zu gestalten.

Es ist zu hoffen, dass sich das Bekenntnis aller Fraktionen zum Radverkehrsprogramm auch dann als belastbar erweist, wenn es jetzt gilt, das Programm konsequent umzusetzen – auch wenn an der einen oder anderen Stelle intensive Überzeugungsarbeit geleistet werden muss und sich nicht alle Widerstände gegen geplante Veränderungen ausräumen lassen.

Eine konsequente Umsetzung bedeutet auch, dass die Weiterentwicklung der Radinfrastruktur in den nächsten Jahren ein Dauerthema auf der politischen Agenda sein muss. Die Verabschiedung des Programms war nur der Startschuss.

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https://fildern.adfc.de/artikel/radverkehrsprogramm-l-e-verabschiedet-eine-konsequente-umsetzung-muss-folgen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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