Mit dem Rad zur Schule - auch für Grundschulen ein wichtiges Thema

Beim diesjährigen Stadtradeln führt in LE das 188-köpfige Team des PMHG (Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium) bereits mit 19.849 gefahrenen Kilometern. Ein super Zwischenergebnis, welches voraussichtlich von keinem anderen Team übertroffen werden kann.  

ADFC | Mädchen auf Rädern
Mit dem Rad zur Schule © ADFC e.V.

We bike it! Schulen radeln um die Wette

Dieses Jahr wurden Schulen im Rahmen des Stadtradelns unter der eigenen Rubrik „Schulradeln“ explizit dazu aufgefordert, sich am Kilometersammeln zu beteiligen. Das  Land Baden-Württemberg ruft unter https://www.movers-bw.de/  alle Schulen zum Schulradeln auf. 

Auf Instagram wurde von städtischer Seite ebenfalls für die Aktion geworben. Unter https://www.stadtradeln.de/schulradeln-bw kann u.a. das Ranking der teilnehmenden Schulen eingesehen werden. 

Immerhin sind fünf Schulen aus LE am Start, nämlich das PMHG, die Schönbuchschule, das IKG, die Freie Aktive Schule und die IKR. Mit Freude sehen wir, dass  sich Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen fürs Radfahren stark machen und natürlich drücken wir allen unseren Schulen die Daumen. Wir wünschen allzeit eine sturzfreie und sichere Fahrt.

Grundschulen und Radfahren

Während die Schönbuchschule beim Wettbewerb mitmacht, gibt es leider immer noch einige Grundschulen, an denen es den Kindern vor einer abgeschlossenen Fahrradprüfung verboten ist, mit dem Rad zur Schule zu kommen. Eine rechtliche Grundlage für das Verbot gibt es nicht. Nachgefragt beim Justiziar bekamen wir die Antwort, dass eine Fahrradprüfung ein sinnvolles Training ist, bei dem die Kinder auch die Verkehrsregeln lernen. Aber eine Verpflichtung, diese abgeschlossen zu haben, um aufs Rad sitzen zu dürfen, gibt es nicht. 

Es liegt im Ermessen der Schulleitungen, das Radfahren zu fördern oder es zu erschweren. Auf Basis des Hausrechts darf festgelegt werden, wer auf das Schulgelände fahren darf und wer nicht. Andererseits kann durch gute Abstellanlagen oder durch Teilnahme an Aktionen wie dem Schulradeln das Radfahren attraktiv gemacht werden. Statt das Radfahren zu verbieten, wäre es sinnvoll, die Gefahren für die Kinder anzugreifen und für Verkehrssicherheit zu sorgen. Wir hoffen, dass sich doch einige ein Beispiel an den Schulen nehmen werden, die das Thema bereits angegangen sind und mit guten Ideen vorangehen. Dann können Eltern selbst entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, mit dem Rad zur Schule zu fahren.

Sicheres Radfahren – Eltern sollten entscheiden dürfen, wann ihr Kind in der Lage ist, mit dem Rad zur Schule zu fahren 

Es gibt viele Eltern, die gewissenhaft mit ihren Kindern das Radfahren üben und diese auch per Rad zur Schule begleiten würden. Eltern, die ihre Wege selbst mit dem Rad erledigen, sind Vorbilder für ihre Kinder und diese Kinder lernen das Radfahren meist schon im Kindergartenalter. Wenn mehr Kinder mit dem Rad zur Schule kämen, wäre das eine Entlastung des Elterntaxiverkehrs und würde somit der Sicherheit aller Kinder dienen.  Eine Hausordnung sollte dem nicht im Wege stehen. 

Training ist wichtiger als eine Prüfung

Die Fahrradprüfungen werden oftmals spät im Jahr und erst in der 4. Klasse abgelegt, so dass eine längere Übungsphase in vertrauter Umgebung auf kurzen Wegen entfällt. Das hat zur Folge, dass nach dem Wechsel auf die weiterführenden Schulen das Rad später dann auch nicht mehr genutzt wird oder dass es zu vermeidbaren Unfällen kommt.


https://fildern.adfc.de/neuigkeit/schulen-am-start-stadtradeln-geht-in-die-zweite-woche

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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