Offener Brief des Radbündnis Filder zum Radverkehr durch den Flughafentunnel

Das Radbündnis Filder hat sich in einem offenen Brief dafür ausgesprochen, zeitnah eine Lösung zu finden, um die inakzeptable Situation für Radfahrende im Flughafentunnel zu verbessern.

Zufahrt zum Flughafentunnel für Radfahrer
Zufahrt zum Flughafentunnel für Radfahrende © M. Knopf

Nach über 30 Jahren Leidensweg für Radfahrende und zu Fuß Gehende ist es Zeit, über eine neue Aufteilung des Verkehrsraums nachzudenken, zumal Berechnungen und politischen Bestrebungen zufolge der Radverkehr in den nächsten Jahren zunehmen soll.

Das Radbündnis Filder hat sich mit einem offenen Brief zur aktuellen Diskussion um mögliche Lösungen zu Wort gemeldet:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse verfolgt das Radbündnis Filder, ein Zusammenschluss der Fahrradinitiativen und Verbände auf den Fildern, die Diskussion um den Radverkehr im Flughafentunnel.

Der Sachverhalt ist schon seit mehreren Jahrzehnten akut. Bereits 1986 wurde dabei seitens des ADFC Stuttgart eine zweite Tunnelröhre angeregt, nachdem durch den Flughafenausbau eine weitere Feldwegunterführung gekappt wurde und der auch schon so sehr lange Umweg sich gleich um mehrere Kilometer unerträglich verlängert hat.

Geschehen ist seither nichts – außer dass man den Radverkehr von der Fahrbahn verbannt und auf den völlig untauglichen Fußweg gezwungen hat. Dies alles, obwohl sich der Radverkehr seither vervielfacht hat und sowohl das Land als auch die angrenzenden Kommunen eine weitere Steigerung des Radverkehrs zeitnah anstreben. Der Tunnel ist Bestandteil des Radnetztes BW sowie kommunaler Radverbindungen. In Machbarkeitsstudien gehört der Tunnel darüber hinaus zu einer Radschnellverbindung zwischen Filderstadt und Stuttgart. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer schnellen Lösung.

Daher war das Radbündnis Filder dankbar, dass sich das Verkehrsministerium im letzten Jahr der Angelegenheit annahm und nun nach Lösungen sucht, die in kürzerer Zeit umsetzbar sind.

Jetzt nochmal eine zweite Tunnelröhre als alleinige Option ins Spiel zu bringen ist für das Radbündnis Filder inakzeptabel. Bekanntlich bedürfen Tunnellösungen einer langen Planungs- und Bauzeit und scheitern dann häufig an Finanzierungsvorbehalten. So lange können die Radfahrenden, die ja bereits seit Jahrzehnten die alleinigen Leidtragenden der verfehlten Verkehrspolitik in diesem Bereich sind, nicht warten. 

Wir, die das Radbündnis unterstützenden Vereine und Verbände, fordern daher eine zeitnahe Lösung auf der Basis der Vorschläge des Verkehrsministeriums. Es ist nicht hinnehmbar, dass Radfahrende weitere Jahrzehnte einen etwa fünf Kilometer langen Umweg über oft verschmutzte Wirtschaftswege mit entsprechendem Zeitverlust in Kauf nehmen müssen, nur um dem Kraftfahrverkehr überschaubare Einschränkungen zu ersparen.

Perspektivisch ist ein zweiter Tunnel sicher möglich, wenn eine akzeptable Lösung zur Überwindung des Höhenunterschieds gefunden wird. Wir benötigen jedoch jetzt eine Lösung für den stark angestiegenen Radverkehr.

Cornelius Gruner
für das Radbündnis Filder


 

Das Radbündnis Filder wurde am 28. April 2021 gegründet. Es beteiligen sich radinteressierte Bürger:innen, Vertreter:innen des ADFC und der Universität Hohenheim. Ziel des Radbündnisses ist es, die Radinfrastruktur über Gemarkungsgrenzen hinweg zu verbessern.


https://fildern.adfc.de/neuigkeit/flughafentunnel

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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