Aktive machten mit Poolnudeln auf den nötigen Sicherheitsabstand aufmerksam

Am Samstag, den 1. Juli, fand in den Stadtteilen Leinfelden, Echterdingen und Bernhausen, aber auch in Ostfildern und Vaihingen eine Poolnudel-Aktion statt, um erneut auf den vorgeschriebenen Überholabstand aufmerksam zu machen.

Poolnudel-Aktion in Leinfelden-Echterdingen
Poolnudel-Aktion in Leinfelden-Echterdingen © M. Knopf

Um 10 Uhr ging es los! Pro Stadtteil fuhren jeweils 5 bis 7 mit Poolnudeln und Plakaten geschmückte Fahrräder auf Straßen, auf denen sich Radfahrende, Autofahrende und -stehende den Straßenraum teilen müssen.

Eine Poolnudel ist 1,5 m lang – so lang wie der gesetzlich vorgeschriebene Abstand, der beim Überholen innerorts eingehalten werden müsste. Eigentlich wird der Überholabstand vom äußersten Punkt des Fahrrades – also dem Lenker oder gar dem Außenspiegel – gemessen. Um den Unmut aber nicht zu provozieren, ragten die Nudeln bei der Aktion nur zwischen 0,7 und 1 Meter in den Straßenraum. An Stellen, an denen Autos am Straßenrand geparkt sind, hat sich gezeigt, dass selbst der Meter oft nicht eingehalten werden kann. Einige Autos blieben am Samstag hinter den Rädern, wo sie im Normalfall vorbeigefahren wären. Ein großes Problem sind auch die entgegenkommenden Autos, die eigentlich hinter parkenden Fahrzeugen wartepflichtig wären, in der Regel aber immer die Radfahrenden nötigen.

Die Reaktionen waren in den Stadtteilen unterschiedlich. So waren sie in Leinfelden überwiegend freundlich und positiv. Bewertungen mit „Daumen hoch“ gab es öfters. Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug extra, um die Radgruppe über die Aktion zu befragen. In Echterdingen zeigten sich die Mitmenschen nicht unfreundlich, aber teilweise desinteressierter als in Leinfelden. In Filderstadt hingegen mussten sich die Radelnden leider böse Worte und Hupen gefallen lassen. Hier war das Verständnis deutlich geringer.

Auf den Plakaten an den Rädern wurde das Ansinnen der Aktion deutlich aufgezeigt. Dabei wurden nicht nur mahnende sondern auch lobende Worte gewählt, weil sich die Situation seit den letzten Aktionen und Hinweisen auf Ortstafeln, Bussen, in Anzeigen und in städtischen Medien bereits deutlich verbessert hat. Leider ist es so, dass die uneinsichtige Minderheit, zu der in Leinfelden am Samstag u.a. ein Ex-Stadtrat gehörte, für Radfahrende eine große Gefahr darstellt. Fahrräder haben keine Knautschzone, hier muss man immer mit Verletzungen rechnen. In Echterdingen war deutlich zu sehen, wohin es führt, wenn dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen auf dem Rad keine Bedeutung beigemessen wird: Die Beobachtung am Samstag war, dass dort ein Großteil auf den Gehwegen fährt. Das Problem wird also auf die nächst Schwächeren verlagert, was der ADFC aufs Schärfste kritisiert. Zwei Personen haben sich geäußert, dass sie in Echterdingen überhaupt nicht mehr mit dem Rad fahren.

Nun bleibt zu hoffen, dass durch weitsichtige und intelligente Verkehrsplanungen solche Aktionen immer unnötiger werden und der Radverkehr getrennt vom Autoverkehr geführt wird.


https://fildern.adfc.de/neuigkeit/aktive-machten-mit-poolnudeln-auf-den-noetigen-sicherheitsabstand-aufmerksam

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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