Friedrich-List-Straße, nördlich der Bushaltestelle

Friedrich-List-Straße, nördlich der Bushaltestelle © M. Zelleröhr

Flickenteppich: Radverkehr in der Friedrich-List-Straße

Am Dienstag, 23. Mai 2023, wurde im Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen über den Ausbau eines Fuß- und Radwegs an der Friedrich-List-Straße in Echterdingen entschieden.

Nachdem bereits der Technische Ausschuss einstimmig zugestimmt hatte, hat nun auch der Gemeinderat für die Vorlage der Stadtverwaltung gestimmt. Die Sitzungsunterlagen mit Lageplan findet man hier.

Viele kennen die Friedrich-List-Straße sicherlich als Verbindung zwischen Obi Baumarkt und dem Stangenkreisel. Für Radfahrende ist die Verbindung bislang wenig attraktiv und nur für sichere Radfahrer geeignet.

Im nördlichen Teil der Straße, zwischen Magellanstraße und Nikolaus-Otto-Straße, ist die Fahrbahn beschädigt und soll erneuert werden. Im Zuge der Sanierung soll auf dem genannten Abschnitt auf der westlichen Seite der Fußweg auch für den Radverkehr ausgebaut werden.

Dies ist die Maßnahme S026 aus dem Radverkehrsprogramm. Das Stück Fuß- und Radweg ist die erste Maßnahme aus dem RVP, die dem Gemeinderat im Detail zur Abstimmung vorgelegt wurde. In der TA Sitzung wurde eine mögliche Förderung von 50% genannt.

Ein Teilstück des Weges, sowie die Querung zur Nikolaus-Otto-Straße, können vorerst nicht fertiggestellt werden. Die notwendige Fläche ist nicht im Besitz der Stadt. In der Beschlussvorlage heißt es: "Baulich wird der nördliche Abschnitt auf Flurstück 5454 vorerst zurückgestellt, bis die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen sind." Somit erfüllt der Weg die Ziele aus dem RVP erst einmal nicht.

Die Friedrich-List-Straße ist im RVP durchgängig, also von der Nikolaus-Otto-Straße bis zum Stangen-Kreisel als Basisverbindung (Kat. III) vorgesehen. Nur der nördliche Teil soll als Maßnahme S026 des RVP ausgebaut werden. Im südlichen Teil ist die Verkehrsdichte genauso hoch, und Radfahrende müssen dort ebenfalls auf die Fahrbahn. Für diesen Bereich sind aber keine Verbesserungen geplant.

Der Fuß- und Radweg ist gleichzeitig Zufahrt zu mehr als 20 PKW Abstellplätzen, die im 90 Grad Winkel zum Weg angeordnet sind. Die Mitbenutzung des Weges durch PKW sowie die Rangiertätigkeit beim Ein- und Ausparken stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Es drängt sich der Eindruck auf, dass eigentlich ein Parkplatz ausgebaut wird und kein Fuß- und Radweg.

Bis zur vollständigen Fertigstellung eines Fuß- und Radwegs mindestens von der Kolumbusstraße bis zur Nikolaus-Otto-Straße bleibt die Friedrich-List-Straße für Radfahrende ein Flickenteppich. Sichere Radfahrer in Richtung Norden werden weiterhin die Fahrbahn wählen und sich den Umweg über den neuen Abschnitt sparen. Eine Steigerung des Radverkehrs ist mit dem aktuell geplanten Bauabschnitt noch nicht zu erwarten.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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